Allgemeine Geschäftsbedingungen: TEAM NIFTY GmbH
I. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Team Nifty GmbH, Fischerstraße 19, 87435 Kempten (Allgäu) (nachfolgend: „TEAM NIFTY“ oder „wir“) und ihren Vertragspartnern. Alle Leistungen erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen und ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur auf Basis einer individuellen Vereinbarung mit unserer ausdrücklichen Zustimmung.
II. Vertragsschluss, Änderungen
(1) Der Vertrag über die Leistung kommt durch Bestätigung eines verbindlichen Angebots durch den Vertragspartner oder durch verbindliche Bestätigung eines Vertragsangebotes des Vertragspartners durch TEAM NIFTY zustande. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die vereinbarte Leistung.
(2) Wir schulden die jeweils mit dem Vertragspartner vereinbarten Leistungen. Wir schulden aber in keinem Fall das Erreichen eines über die jeweilige Leistung hinausgehenden bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Bei der Erstellung von Internetseiten schulden wir in keinem Fall die Bereitstellung von Texten oder Bildern, soweit dies nicht ausdrücklich unsere Aufgabe ist.
(3) Wir erbringen unsere Leistungen, soweit nicht anders vereinbart, in unseren Geschäftsräumen.
(4) Änderungen der vereinbarten Leistung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Vereinbarung in Textform. Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches des Vertragspartners auf die Leistungsbedingungen auswirkt, kann TEAM NIFTY eine angemessene Anpassung der Vergütung sowie die Verschiebung etwaig vereinbarter Termine verlangen. Bei Änderungen vorhersehbaren Mehraufwand zeigen wir dem Vertragspartner an.
III. Zusammenarbeit
(1) TEAM NIFTY und der Vertragspartner benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner, welcher Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann. Die Ansprechpartner oder rechtzeitig benannte Stellvertreter stehen für notwendige Informationen und Abstimmungen während der üblichen Geschäftszeiten (Werktags zwischen 09 und 18 Uhr) im Bedarfsfall mit kurzfristiger Erreichbarkeit zur Verfügung.
(2) TEAM NIFTY berücksichtigt die beim Vertragspartner vorliegenden Voraussetzungen, soweit sie Bestandteil der Leistungsbeschreibung werden.
IV. Dritte
(1) TEAM NIFTY darf nach pflichtgemäßem Ermessen Dritte zur Leistungserbringung heranziehen. Die Verantwortlichkeit für die TEAM NIFTY obliegenden Vertragspflichten bleibt davon unberührt.
(2) Werden Dritte im Auftrag oder auf besonderen Wunsch des Vertragspartners in die Leistung einbezogen, haftet TEAM NIFTY für diese Dritten oder deren Leistung nicht. Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. deren Leistungsschuldner ist TEAM NIFTY nur verantwortlich, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist und gesondert vergütet wird.
V. Pflichten des Vertragspartners
(1) Der Vertragspartner hat TEAM NIFTY alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und TEAM NIFTY bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Der Vertragspartner hat TEAM NIFTY alle für die Leistung notwendigen Zugangsdaten (Login/Passwörter/Adressen) termingerecht bzw., sofern kein Termin vereinbart worden ist, auf Anforderung mitzuteilen. TEAM NIFTY kann die Mitteilungen des Vertragspartners als richtig und vollständig ansehen und ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet. Wir werden den Vertragspartner auf Unrichtigkeiten hinweisen, sofern wir sie erkennen. Anweisungen des Vertragspartners sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt.
(2) Der Vertragspartner übergibt TEAM NIFTY nur solche Vorlagen und Arbeitsmittel, deren auftragsgemäße Verwendung durch TEAM NIFTY keine Rechte Dritter verletzt. Gleiches gilt für sonstige Mitwirkungen, beispielsweise für vom Vertragspartner bereitgestellte Domains.
(3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dies betrifft insbesondere zur Leistungsumsetzung erforderliche Hard- und Software sowie Speicherplatz, soweit sie nicht ausdrücklich von TEAM NIFTY bereitzustellen ist, ferner Remote-Zugänge sowie die Bereitstellung von Netzwerkzugängen und Zugangsdaten, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Ausführung der Leistung durch TEAM NIFTY benötigt wird. Nicht von uns bereitzustellende Inhalte, Bilder und sonstige Medien, die für die Ausführung benötigt werden, hat uns der Partner rechtzeitig und mangelfrei so zur Verfügung zu stellen, dass sie von uns vereinbarungsgemäß eingearbeitet werden können.
(4) Der Vertragspartner hat Daten und Datenträger vor Übergabe bzw. Übermittlung an TEAM NIFTY auf Viren und sonstige Schadsoftware mit einem aktuellen und dem Stand der Technik entsprechenden Virenschutzprogramm zu prüfen.
(5) Der Vertragspartner verpflichtet sich, aus seiner Sphäre stammende Daten vor einer Übergabe an TEAM NIFTY oder Bearbeitung durch TEAM NIFTY und im Übrigen in regelmäßigen, der Wichtigkeit der Daten angemessenen Abständen zu sichern. Unsere Haftung bei Verlust von Daten ist auf die Kosten der Wiederherstellung bei einer sorgfältigen und ordnungsgemäßen Sicherung beschränkt.
VI. Abnahmen
(1) Der Vertragspartner hat die Vertragsgemäßheit der Leistungen sowie der Vor- und Zwischenergebnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. TEAM NIFTY ist berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Vertragspartner nicht innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Vertragspartner das Arbeitsergebnis nutzt. Bei vorangegangenen Zwischenabnahmen ist nur die Vertragsgemäßheit des letzten übergebenen Leistungsteils und das Zusammenwirken aller Teile Gegenstand der Abnahmeprüfung für die letzte Teilleistung.
(2) Abnahmen sind auf Wunsch von TEAM NIFTY in Textform zu erklären.
(3) Bei einer etwaigen Verweigerung der Abnahme sind die Abnahmehindernisse detailliert zu beschreiben. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht und sind von TEAM NIFTY innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Wesentlich ist ein Mangel, wenn sein Vorhandensein die Tauglichkeit der Leistung zum vereinbarten Zweck beseitigt oder so beeinträchtigt, dass dies zu spürbarem Mehraufwand für den Vertragspartner führt. Abnahmen dürfen nicht lediglich aus gestalterisch-ästhetischen Gründen verweigert werden, sofern keine Abweichung von einem schriftlich vereinbarten Gestaltungsergebnis vorliegt.
VII. Termine
(1) Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw. Leistungsfrist – im Folgenden vereinfachend sämtlich stets „Liefertermin“ genannt – wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von TEAM NIFTY vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Sabotage oder nicht von TEAM NIFTY zu vertretender Nicht-, Falsch- oder Spätbelieferung sowie Nicht- oder Schlechterfüllung von Mitwirkungspflichten des Vertragspartners. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Kann eine Leistung während einer laufenden Vertragslaufzeit aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen (insbesondere die Erbringung notwendiger Mitwirkungen) von TEAM NIFTY nicht erbracht werden, gilt der Vertrag als um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederaufnahmefrist und der vertragsgemäßen Erbringung der Leistung verlängert. Alternativ kann der Vertragspartner auf die Erbringung der Leistung verzichten, sofern er TEAM NIFTY den kalkulatorischen Gewinn der vom Verzicht umfassten Leistungen sowie die Kosten der vom Vertragspartner zu vertretenden Verzögerung erstattet.
(2) TEAM NIFTY gerät nur aufgrund einer schriftlichen Mahnung des Vertragspartners in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf der Vereinbarung in Textform.
(3) Tritt der Vertragspartner zusätzlich zur Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er TEAM NIFTY nach Ablauf der Leistungsfrist schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Eine Haftung von TEAM NIFTY ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre.
VIII. Leistungen
(1) Die Regelungen dieser Nr. VIII. gelten für die Erstellung von Internetseiten (Webdesign) und internetbasierten Anwendungen sowie für die Entwicklung und Bereitstellung von Software/Apps.
(2) TEAM NIFTY benennt einen Projektleiter, der Kunde einen verantwortlichen Ansprechpartner. Diese können Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Projektleiter soll Entscheidungen schriftlich festhalten. Der Ansprechpartner steht TEAM NIFTY für notwendige Informationen und Abstimmungen zur Verfügung.
(3) Vorbehaltlich einer gesonderten Abrede ist TEAM NIFTY nicht zur Analyse der vorhandenen Daten, Hard- und Software und der sonstigen Systemumgebung des Kunden verpflichtet und insoweit auf die vollständige Information durch den Kunden angewiesen. TEAM NIFTY berücksichtigt die beim Kunden vorliegenden Voraussetzungen, soweit sie schriftlich Bestandteil der Leistungsbeschreibung werden. Der Kunde verpflichtet sich, uns seine sämtlichen Anforderungen an die Software abschließend vor Vertragsschluss zu benennen.
(4) Soweit sich die Anforderungen des Kunden noch nicht aus der Aufgabenstellung laut Vertrag ergeben, detailliert TEAM NIFTY die Leistungsanforderungen auf Wunsch und gegen gesonderte Vergütung mit Unterstützung des Kunden, erstellt eine Spezifikation darüber und legt sie dem Kunden zur Genehmigung vor. Der Kunde wird sie bei Vertragsgemäßheit innerhalb von 14 Tagen schriftlich genehmigen. Die Spezifikation ist verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit.
(5) Etwaige Änderungswünsche betreffend den Leistungsgegenstand wird der Kunde TEAM NIFTY in Textform mitteilen. TEAM NIFTY wird den Kunden auf dessen Wunsch gegen Vergütung bei der Formulierung der Änderungsanforderung unterstützen. Für die Prüfung von Änderungswünschen steht TEAM NIFTY eine angemessene Vergütung nach Maßgabe der mit dem Kunden vereinbarten Vergütungssätze, beim Nicht-Bestehen einer einschlägigen Vereinbarung nach den jeweils gültigen Regelsätzen von TEAM NIFTY zu.
(6) Bei der Ausführung von Leistungen im Bereich von Web-Inhalten erstellen wir auf Basis der Anforderungen des Kunden einen Konzeptvorschlag. Nach Billigung des Konzeptvorschlags erstellen wir ein Block-Layout, welches die grafische Gestaltung sowie Architektur der Website darstellt. Der Kunde hat dieses Block-Layout zu prüfen und seine sämtlichen Beanstandungen oder Änderungswünsche mitzuteilen. Auf Basis der Änderungswünsche des Kunden erfolgt sodann eine Anpassung des Layouts. Soweit es sich nicht um Mängelbeseitigung handelt, gelten weitere Anpassungswünsche des Kunden als Leistungsänderung. Auf Basis des freigegebenen Block-Layouts erstellen wir sodann die finale Fassung Internetseite, für welche die Regelungen hinsichtlich der Abnahme des Block-Layout entsprechend gelten.
(7) Bei Leistungen im Bereich des Web-Designs und Softwareentwicklung obliegt die Bereitstellung von Texten, Bildern und sonstigen Inhalten dem Kunden, sofern sie nicht auftragsgemäß von uns bereitzustellen sind. Der Kunde übernimmt die Verpflichtung, die entsprechenden Inhalte in der jeweils erforderlichen Form rechtzeitig bereitzustellen.
(8) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lizenzierung und Bereitstellung von Media-Materialien (Texte, Fotos, Animationen, Videos usw.) ausschließlich für die jeweilige Internetseite. Eine abweichende Benutzung ist nicht Gegenstand der Rechtseinräumung und bedarf einer gesonderten Absprache.
(9) Im Bereich der Softwareentwicklung schulden wir die Überlassung oder Hinterlegung von Quellcodes nur, soweit dies ausdrücklich unter Wahrung der Schriftform mit dem Kunden vereinbart ist.
IX. Gewährleistung
(1) Garantien im Rechtssinne durch TEAM NIFTY liegen nur bei schriftlicher Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor.
(2) Mängelansprüche sind ausgeschlossen, soweit ein Mangel auf fehlerhaften Anordnungen, Dateien und Material des Vertragspartners oder auf nicht von TEAM NIFTY zu verantwortenden Vorleistungen Dritter beruht. Im Übrigen sind Mängelansprüche des Vertragspartners auf die Nacherfüllung beschränkt. Dem Vertragspartner bleibt bei Fehlschlagen der Nacherfüllung die Herabsetzung der Vergütung oder der Rücktritt vom Vertrag vorbehalten.
(3) Mängelansprüche des Vertragspartners verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TEAM NIFTY und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
(4) TEAM NIFTY versichert mit der Übergabe eines Leistungsergebnisses, dass dieses nach Kenntnis von TEAM NIFTY nicht mit der Vertragserfüllung durch TEAM NIFTY entgegenstehenden Rechten Dritter behaftet ist. Von vorstehendem Satz 1 abgesehen haftet TEAM NIFTY nicht dafür, dass von TEAM NIFTY erstellte Leistungsergebnisse und insbesondere deren Verwendung im Geschäftsbereich des Vertragspartners keine gewerblichen Schutzrechte Dritter oder das Wettbewerbsrecht verletzen. TEAM NIFTY ist nicht zur Prüfung von Maßnahmen und Leistungen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit verpflichtet und haftet in keinem Fall für etwaige Verstöße, insbesondere nicht gegen Vorschriften des Wettbewerbs-, des Marken- und Kennzeichenrechts sowie des Urheberrechts. Der Vertragspartner stellt TEAM NIFTY von jeglichen Einbußen, Kosten und Schäden sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei, die auf Rechtsverletzungen in Folge der Umsetzung von Wünschen oder Vorgaben des Vertragspartners oder aufgrund vom Vertragspartner bereitgestellter Vorlagen und Inhalte beruhen.
(5) Die Gewährleistung erlischt für Leistungsergebnisse, die der Vertragspartner verändert hat, es sei denn, dass der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist.
(6) TEAM NIFTY kann die Vergütung seines Aufwands für die Mängelprüfung verlangen, soweit sich ein Mängelanspruch des Vertragspartners als unberechtigt erweist.
X. Sonstige Haftung
(1) TEAM NIFTY haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet TEAM NIFTY gegenüber dem Vertragspartner nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für etwaig übernommene Garantien. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, anlässlich welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(2) Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von TEAM NIFTY, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden und sinngemäß auch für Ansprüche des Vertragspartners auf Aufwendungsersatz.
XI. Nutzungsrechte
(1) TEAM NIFTY räumt dem Vertragspartner die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte am Leistungsergebnis (Endergebnis) ein. Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist mit der Vergütung die Einräumung einfacher, nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für Verwendungszweck, Nutzungsform und Nutzungszeitraum gemäß dem ursprünglichen Auftrag abgegolten. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere in bzw. auf nicht ausdrücklich umfassten Medien, in einem abweichenden geografischen Bereich, in bearbeiteter Form (soweit die Bearbeitung nicht für die vereinbarungsgemäße Nutzung erforderlich ist) und/oder in einem abweichenden Zeitraum bedarf einer ausdrücklichen zusätzlichen Rechtseinräumung. Übertragung von Nutzungsrechten sowie Unterlizenzierung bedürfen schriftlicher Zustimmung von TEAM NIFTY. Alle Rechte an Zwischenergebnissen verbleiben vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung bei TEAM NIFTY. Bei unberechtigter Nutzung ist der Vertragspartner zur Vergütung dieser Nutzung verpflichtet, wobei sämtliche weiteren Ansprüche und Rechte von TEAM NIFTY unberührt bleiben.
(2) Alle Rechtseinräumungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des für die Leistung geschuldeten Entgelts.
(3) Bei unberechtigter Nutzung ist der Vertragspartner zur angemessenen Vergütung dieser Nutzung verpflichtet, wobei sämtliche weiteren Ansprüche und Rechte von TEAM NIFTY unberührt bleiben.
(4) TEAM NIFTY nimmt ggf. für die Leistungen auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial wie Software, digitale Bilder usw.) in Anspruch. Der Vertragspartner darf dieses fremde Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der vereinbarten Nutzung der Leistungen von TEAM NIFTY nutzen. Der Vertragspartner hält TEAM NIFTY von sämtlichen Ansprüchen und Rechten Dritter wegen von ihm zu vertretender Überschreitungen der Nutzungsrechte frei.
(5) TEAM NIFTY ist auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte berechtigt, die Leistungsergebnisse und deren Entwürfe im Rahmen der Eigenwerbung, insbesondere auch im Internet, insbesondere auch als Referenz, unter Nennung des Vertragspartners zu verwenden.
XII. Preise und Zahlung
(1) Soweit Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden und keine andere Regelung zwischen den Parteien vereinbart sind, erfolgt die Abrechnung durch TEAM NIFTY monatlich.
(2) Forderungen von TEAM NIFTY werden mit Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge zahlbar. Im Verzugsfall ist TEAM NIFTY zur Einstellung der Leistung bis zur vollständigen Erfüllung aller offenen Forderungen berechtigt. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte von TEAM NIFTY bleiben davon unberührt.
(3) TEAM NIFTY behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner das Eigentum an den gelieferten Leistungsergebnissen vor.
(4) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche von TEAM NIFTY anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(5) Sind keine festen Zahlungstermine vereinbart, ist TEAM NIFTY berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leistungserbringung angemessene Abschlagszahlungen zu fordern, insbesondere bei Zwischenabnahmen Zwischenrechnungen über den abgenommenen Leistungsteil zu stellen und die Leistungen bei nicht fristgemäßer Zahlung von Abschlägen bis zur vollständigen Erfüllung einzustellen. Für ausstehende Leistungen kann TEAM NIFTY auch bei Vorliegen abweichender Zahlungspläne nachträglich Vorkasse fordern, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners erheblich gefährden oder wenn der Vertragspartner gegenüber TEAM NIFTY mit der Zahlung auf andere Rechnungen in Verzug gerät.
(6) Kann ein Auftrag aus von TEAM NIFTY nicht zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden (insbesondere bei Kündigung des Vertragspartners gem. § 649 BGB), schuldet der Vertragspartner TEAM NIFTY für die entfallende Leistung eine Ausfallvergütung in Höhe von 50 (fünfzig) Prozent der für die jeweils entfallende Leistung zu entrichtenden Vergütung. Ersparte Aufwendungen werden hierauf angerechnet, sofern die Aufwendung ausdrücklich Leistungsbestandteil und tatsächlich erspart ist (z.B. Reisekosten). Der Vertragspartner ist berechtigt, einen niedrigeren Ausfallschaden zu beweisen; TEAM NIFTY bleibt der Nachweis eines höheren Ausfallschadens vorbehalten.
XIII. Geheimhaltungs- und Aufbewahrungspflichten
(1) TEAM NIFTY ist zur Wahrung aller im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
(2) Sofern keine entgeltliche Archivierungsvereinbarung mit dem Vertragspartner getroffen wird, ist TEAM NIFTY nicht verpflichtet, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und herauszugeben.
XIV. Schlussbestimmungen
(1) Für die Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Falls einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sind oder unwirksam werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist unser Geschäftssitz.
Stand: 02/18 | AGBs als PDF anzeigen